eTA mit Vorstrafe

ETA beantragen trotz Vorstrafe

Es ist sehr einfach, eine eTA zu beantragen. Sie füllen das digitale Antragsformular aus und begleichen die Kosten, wonach Ihnen die eTA nach der Genehmigung per E-Mail zugeschickt wird. Für Reisende, die aufgrund einer Straftat im Strafregister aufgeführt sind, ist der Prozess etwas komplizierter. Sie können in manchen Fällen keine eTA für Kanada beantragen.

eTA Kanada: Sicherheit an erster Stelle

Genau wie beim ESTA für die USA, das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurde, um die Sicherheit in den USA zu verbessern, ist das wichtigste Ziel der eTA Kanada, um die Sicherheit der kanadischen Bevölkerung sicherzustellen. Durch das online Screening können ungewünschte Reisende bereits vor der Ankunft auf dem Flughafen in Kanada abgewiesen werden. Das wird mithilfe des eTA-Antragsformulars erledigt.

Im Formular werden neben den Standardfragen über die persönlichen Informationen der Reisenden auch eine Anzahl von Hintergrundfragen bzw. “Sicherheitsfragen” gestellt. Diese beziehen sich auf eine mögliche kriminelle Vergangenheit des Reisenden. Wenn Sie nicht alle Hintergrundfragen mit “Nein” beantworten können, können Sie die eTA nicht beantragen. Es wird stark davon abgeraten, im eTA-Antragsformular zu lügen. Das kann nicht nur zu einer Ablehnung des Antrags führen, sondern zu stärkeren Strafmaßnahmen, wie z. B. ein Einreiseverbot für Kanada.

Vergehen und Verbrechen

Nicht alle Arten von Straftaten führen automatisch zur Ablehnung eines eTA-Antrags. Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Straftaten, Vergehen und Verbrechen. Diese werden vom Gesetz definiert. Nicht alle Vergehen führen zu einem Eintrag in das Strafregister. Bei kleineren Vergehen wird der Vorfall oft mit einem Bußgeld abgehandelt. Hierbei können Sie an leichte Vergehen im Verkehr denken (z. B. bei Rot über die Ampel fahren oder Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht einhalten), an öffentliches Urinieren oder an ein Verstoß gegen ein Verbot.

Ein Verbrechen führt jedoch immer zu einem Eintrag in das Strafregister. Hierbei können Sie an schwerere Verstöße denken, wie etwa (schwere) Misshandlungen, Mord oder Vergewaltigungen. Viele Menschen sind sich nicht davon bewusst, dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss auch ein Verbrechen ist, also immer zu einem Eintrag in das Strafregister führt.

In Kanada wird zwischen “summary offences” (Vergehen) und “indictable offenses” (Verbrechen) unterschieden. Kanada kennt auch eine dritte Art von Vergehen, “hybrid offences” (hybride Vergehen), wobei der/die Ankläger/-in selbst entscheidet, ob der Vorfall als Vergehen oder als Verbrechen behandelt wird.

Vorstrafe und eTA-Antrag

Ein Eintrag im Strafregister führt schnell zu Problemen beim Antrag einer eTA. Wenn Sie beispielsweise jemals für das Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verurteilt wurden, ist es nahezu unmöglich, eine eTA zu beantragen. Theoretisch wird jeder eTA-Antrag individuell behandelt und ist es möglich, zusätzliche Informationen zu liefern, die möglicherweise als mildernde Umständen gewertet werden können. Hierdurch kann ein eTA-Antrag trotz Vorstrafe genehmigt werden. In der Praxis werden solche Anträge jedoch fast immer abgewiesen. Kanada nimmt die Sicherheit ihrer Einwohner/-innen sehr ernst, weshalb Reisenden, die ein potenzielles Risiko hierauf bilden, die Einreise in das Land verwehrt wird.

Offiziell geht es bei Vergehen und Verbrechen um die kanadischen Definitionen und nicht um die deutschen. Deshalb ist es möglich, dass ein Verbrechen in Deutschland in Kanada als Vergehen gewertet wird, oder im andersherum. In der Praxis gibt es in dieser Hinsicht, zumindest im Kontext eines eTA-Antrags, allerdings keine nennenswerten Unterschiede. Das Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist sowohl in Deutschland als auch in Kanada ein Verbrechen.

Wenn eine eTA wegen einer kriminellen Vergangenheit abgewiesen wird, ist es sinnlos, einen neuen Antrag einzureichen. Der neue Antrag wird mit großer Sicherheit erneut abgewiesen.

Trotz Vorstrafe nach Kanada reisen

Auch wenn Sie mit einer Vorstrafe keine eTA beantragen können, können Sie möglicherweise ein Visum beantragen, indem Sie die Ausländerbehörden, VHS Global oder ein Visa Application Centre besuchen. Während eines Interviews können Sie Ihre persönliche Situation erklären. Wenn Ihr Verbrechen allerdings zu schwerwiegend ist, kann auch der Visumantrag abgewiesen werden.

Neben dem Visumantrag können Sie in manchen Fällen auch einen offiziellen Rehabilitationsantrag bei den kanadischen Ausländerbehörden einreichen. Dieser ist als “Criminal Rehabilitation” bekannt. Das hat keinen Einfluss auf den Status des Vergehens in Deutschland, kann aber möglicherweise dafür sorgen, dass eine Person dennoch mit einer eTA oder einem Visum nach Kanada reisen kann. Um für diese Rehabilitation in Frage zu kommen, muss das Verbrechen außerhalb Kanadas begangen sein und müssen seitdem mindestens fünf Jahre vergangen sein (für schwerwiegende Verbrechen mindestens zehn Jahre). Diese Frist beginnt erst, nachdem alle Strafen ausgesessen, bzw. alle Bußgelder vollständig beglichen sind. Falls der Zeitpunkt der Straftat z. B. fünf Jahre zurück liegt, aber noch ein Bußgeld offen ist, ist es nicht möglich, den Rehabilitationsantrag einzureichen, bevor das Bußgeld bezahlt ist und noch einmal fünf Jahre verstrichen sind.