eTA Formular

Das eTA Formular aufrufen und ausfüllen

Die Beantragung einer eTA-Reiseerlaubnis ist wirklich einfach. Sie verwenden dafür ein digitales Formular, das Sie vollständig ausfüllen und online einreichen. Es dauert bloß ein paar Minuten, das Formular auszufüllen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Pass zur Hand haben.

Was ist ein eTA Formular?

Das eTA Formular ist das digitale Formular, mit dem Sie Ihre Reiseerlaubnis für Kanada beantragen. Alle Reisenden, die nach Kanada fliegen, müssen eine elektronische Reiseerlaubnis oder ein Visum für Kanada haben. Für die Beantragung der Reiseerlaubnis müssen Sie im Besitz eines deutschen oder österreichischen Passes sein und die weiteren Voraussetzungen für die eTA Kanada erfüllen.

Vor dem Ausfüllen des Formulars

Es ist möglich, mit nur einem eTA Formular für mehrere Reisende gleichzeitig eine eTA Kanada zu beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie von allen Reisenden, für die Sie eine Electronic Travel Authorization beantragen, auf jeden Fall die nachstehenden Angaben zur Hand haben:

  • die Reisepassdaten des/der Reisenden
  • die Anschriften der Arbeitgeber des/der Reisenden
  • Wissen über ggf. von den Reisenden verübte Straftaten
  • Wissen über mögliche körperliche und/oder psychische Erkrankungen und/oder Suchtkrankheiten des/der Reisenden

Das Formular aufrufen

Das Formular öffnen Sie, indem Sie auf den nachstehenden Button klicken.

Dadurch rufen Sie die Seite über Kanada auf Visumantrag.de auf. Wo Sie die unten stehende Abbildung sehen. Tragen Sie Ihr Anreisedatum und Ihre E-Mail-Adresse ein und klicken dann auf den grünen Button „Jetzt beantragen“.

Das Formular öffnen

1. Schritt: Kontaktdaten Antragsteller/-in

Beim Ausfüllen des Online-Formulars ist der erste Schritt, die eigenen persönlichen Angaben für die eTA einzutragen. Dabei geht es um die allgemeinen Kontaktdaten. Die Person, die den Antrag stellt, braucht nicht nach Kanada mitzufliegen, denn es ist auch möglich, für eine andere Person (oder mehrere andere Personen gleichzeitig mit nur einem eTA Formular) eine Reiseerlaubnis zu beantragen.

Formular Teil 1

2. Schritt: Passangaben des/der Reisenden

Der zweite Teil des eTA Formulars bezieht sich auf die Angaben zum Reisepass des/der (ersten) Reisenden. Das kann jemand anders sein als die Person, die den Antrag stellt. Alle Daten, die in diesem Teil des Formulars eingetragen werden müssen, stehen im Pass des/der Reisenden.

Formular Teil 2

3. Schritt: Allgemeine Angaben zum/zur Reisenden

Außer den Angaben, die aus dem Pass des/der Reisenden übernommen werden, muss im eTA Formular auch angegeben werden, welchen Familienstand der/die Reisende hat, ob er/sie eine doppelte Staatsangehörigkeit hat und ob er/sie im Besitz eines Visums, einer Arbeitserlaubnis oder eines Studentenvisums für Kanada ist.

Formular Teil 3

4. Schritt: Informationen über den Beruf

Im Anschluss muss der Beruf des/der Reisenden gewählt werden (oder der Beruf aus der Liste, der diesem Beruf am stärksten ähnelt). Außerdem müssen der Name und der Standort des Arbeitgebers im Formular eingetragen werden. Zum Schluss muss noch angegeben werden, in welchem Jahr diese Person begonnen hat, für diesen Arbeitgeber zu arbeiten. Hat der/die Reisende kein Arbeitsverhältnis? Hier kann auch eingetragen werden, dass die Person Hausfrau, Hausmann, Studierende/-r, pensioniert oder arbeitslos ist.

Formular Teil 4

5. Schritt: Hintergrundfragen

Im letzten Schritt beim Ausfüllen des Formulars geht es um einige Hintergrundfragen (die mit Ja oder Nein beantwortet werden müssen). Es wird gefragt, ob ein eTA- oder Visumantrag des/der Reisenden schon einmal abgelehnt wurde, ob diese Person Straftaten verübt hat, übertragbare Krankheiten hat oder hatte und ob er/sie unter einer Suchtkrankheit leidet oder psychische Probleme hat.

Formular Teil 5

eTA Antrag für mehrere Personen gleichzeitig

Es ist möglich, mit nur einem Formular für mehrere Personen gleichzeitig eine elektronische Reiseerlaubnis zu beantragen. In diesem Fall muss unten auf dem Formular auf den Button „Reisende hinzufügen“ geklickt werden. Dadurch werden extra Ausfüllfelder im Formular ausgeklappt und es entsteht Platz, um die Schritte 2 bis 5 nochmals für jede hinzugefügte Person auszuführen.

Nach dem Ausfüllen

Haben Sie das eTA-Formular vollständig ausgefüllt? Dann werden Sie aufgefordert, das eTA-Antragsformular nochmals gründlich auf Fehler zu prüfen, obwohl die von Ihnen eingetragenen Angaben auch automatisch auf häufig vorkommende Fehler kontrolliert werden. Ein Beispiel dafür ist die automatische Überprüfung der Reisepassnummer, die in Deutschland niemals den Buchstaben O enthält. Wird im Antrag trotzdem ein O im Feld für die Reisepassnummer eingetragen, wird man automatisch darauf hingewiesen, dass es sich wahrscheinlich um die Ziffer 0 handelt. Trotz der automatischen Kontrollen empfehlen wir Ihnen, die im Formular eingetragenen Daten – und dann vor allem die Reisepassnummer(n), das Geburtsdatum der Reisenden, die Vor- und Nachnamen der Reisenden und die Ausstellungs- und Ende-Gültigkeits-daten der verwendeten Reisepässe – nachzusehen. Unser automatisches Kontrollsystem kann schließlich nicht erkennen, ob an einer bestimmten Stelle in der Reisepassnummer zum Beispiel ein Buchstaben- oder Zahlendreher stattgefunden hat, während dieser doch zu großen Problemen während der Reise führt. Nach der Kontrolle des eTA Formulars kann die Bezahlung vorgenommen und der Antrag bearbeitet werden.

Erteilung einer „eTA-Nummer“ oder „J-Nummer“

Sofort nach der Genehmigung des Antrags erhält der/die Antragsteller/-in, eine E-Mail mit einem Link zu einer abgesicherten Website auf der der Stand des eTA-Antrags verfolgt werden kann. Hier kann eine PDF-Datei heruntergeladen werden, in der die Genehmigung schriftlich bestätigt wird. Ein Ausdruck ist im Prinzip nicht erforderlich. Manchmal fragen Fluggesellschaften jedoch nach einer „J-Nummer“ oder einer „eTA-Nummer“. Diese Nummer steht in der PDF-Datei. Meistens wird nach der „J-Nummer“ oder „eTA-Nummer“ nur gefragt, wenn das eTA Formular in letzter Minute als Eilantrag eingereicht wurde. In allen anderen Fällen kann die Fluggesellschaft schließlich anhand des Reisepasses in der eigenen Datenbank prüfen, ob der betreffenden Person tatsächlich eine eTA erteilt wurde.

Jetzt gleich das Formular ausfüllen?